Fehlalarme und sogenannte böswillige Alarmierungen gehören leider auch zum Feuerwehr-Alltag. Heute Nacht - gegen 3 Uhr - hat es uns dann mal wieder erwischt. Gemäß dem Alarmstichwort „Küchenbrand“ wurden die Feuerwehren aus Eschweiler über Feld, Nörvenich und Oberbolheim sowie der Rettungsdienst zu einem vermeintlichen Küchenbrand alarmiert.
Der entsprechende Notruf war per Handy abgesetzt worden. Die zentrale Leitstelle des Kreises Düren alarmierte daraufhin ein Großaufgebot an Mannschaft und Fahrzeugen zum Einsatzort.
Nach dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte und einer umfassenden Erkundung des Straßenzuges stellte sich vor Ort jedoch schnell heraus, dass es sich bei diesem Einsatz offenbar um eine falsche oder gar böswillige Alarmierung handelte, denn es konnte trotz intensiver Suche kein Brand festgestellt werden. So rückten alle Einsatzkräfte nach kurzer Zeit unverrichteter Dinge wieder ein.
Grund genug, heute hier darauf hinzuweisen, dass es sich bei derartigen böswilligen Alarmierungen in keinster Weise um einen "Dumme-Jungen-Streich" handelt, sondern hierdurch neben einem moralisch sehr fraglichen Verhalten zudem ein Straftatbestand begangen wird.
Zusätzlich werden dem Verursacher, sofern dieser ausfindig gemacht werden kann, die Kosten des Einsatzes von Feuerwehr und Rettungsdienst voll umfänglich in Rechnung gestellt.
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